Marl Aktuell vom 21.08.2010 - 15.000,- € für einen "Pferdekuss"
Marler Patientenanwalt wieder erfolgreich
Marl. Als Sascha T. an einem Freitag im Oktober 2009 mit seiner französischen Bulldogge, an der Ecke Dümmerweg/ Sickingmühlerstraße in Marl spazieren ging, war die Welt noch in Ordnung. Wie er, ließ auch Beate B. ihren Hund, einen Golden Retriever, unangeleint laufen. „Ich habe mich mit anderen Hundehaltern unterhalten und dabei meinen Hund im Auge behalte“, erinnert sich Sascha T. Die anderen Hunde hatte er leider nicht im Blick. Denn plötzlich lief Beate B’s Golden Retriever so gegen seinen Unterschenkel, dass er umknickte. „Zuerst dachte ich, ich hätte nur einen „Pferdekuss“ bekommen und bin nach Hause gehumpelt“, sagt Sascha T. Leider war das eine Fehleinschätzung. Seine Schmerzen wollten einfach nicht weichen. Doch die Ärzte fanden nicht heraus, wodurch diese Schmerzen verursacht wurden. „Einmal hieß es, das Schienbein sei gebrochen, ein anderes Mal, der Miniskus sei geschädigt. Außer dem Schmerz an sich gab es keine klar definierte Schadensfolge“, erklärt der Marler Experten für Schmerzensgeld, Patientenanwalt Stefan Hermann (44). Trotzdem gelang es ihm, ein Schmerzensgeld von 15.000,- € mit Beate B’s Versicherung auszuhandeln. „Für ein einen Pferdekusses von einem Hund ein tolles Ergebnis“, zeigt sich Sascha T. mit dem Ergebnis zufrieden und appelliert an alle Hundehalter, sich ausreichend zu versichern.
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Marl Aktuell vom 07.08.2010 - Jagdhund riss Schülerin von Inlinern
Dann biss der Rhodesian Ridgeback mehrfach zu
Marl/Essen. Katharina war ein normales, fröhliches Mädchen, bis sich ihr Leben im April 2008 plötzlich und auf grausame Weise änderte. Die damals 11-jährige Schülerin aus Marl führ vor der elterlichen Wohnung in einer beschaulichen Siedlung mit ihren Inline-Skatern, als plötzlich ein großer Hund des Nachbarn, ein Rhodesian Ridgeback, auf das Mädchen zuschoss und es umwarf. Katharina stürzte zu Boden, schlug mit dem Kopf auf den Bordstein und zog sich eine Prellung zu. Während sie so dalag und den ersten Schock noch nicht verwunden hatte, wurde sie vom Hund in die Schulter, den Kopf, die Hüfte und schließlich in die Wade gebissen. „Das war ganz schrecklich“, sagt Katharina, die noch heute in Tränen ausbricht, wenn sie an den Vorfall denkt. Kein Wundern, denn eine psychologische Begutachtung ergab, dass sie eine posttraumatische Belastungsstörung in voller Ausprägung davon getragen hat.
Da die Haftpflichtversicherung des Hundehalters lediglich 1.000 Euro zahlen wollte, schalteten Katharinas Eltern den Marler Patientenanwalt Stefan Hermann (44) ein.
„Die angebotene Zahlung hätte nicht ansatzweise eine Wiedergutmachung für die erheblichen Verletzungen und Beeinträchtigungen dargestellt“, empört er sich. Das Landgericht Essen (3 O 168/09) gab ihm nun Recht und verurteilte den Hundehalter zur Zahlung von 4.000 Euro. Aber auch das ist dem auf Personenschäden spezialisierten Anwalt nicht genug.
Eine Narbe erinnert
Hermann kündigt Berufung an
Fortsetzung von Seite 1
Denn das Gericht habe nicht gewertet, so Hermann, dass der Psychologe eine Entfernung der Narbe an der Wade empfahl. Katharina werde durch diese Narbe ständig an das schreckliche Ereignis erinnert, so dass sie nicht die Möglichkeit habe, ihre Erinnerung zu verdrängen.
„Ich halte 10.000 Euro für angemessen und werde in Berufung gehen“, erklärt Hermann. Da der Hundehalter sich nicht einsichtig gezeigt und den Hund weiterhin ohne Maulkorb laufen ließ, ist Katharina froh, dass sie nun seit einigen Wochen in München lebt.
Wenn sie schon nicht ihren schrecklichen Erinnerung entfliehen kann, dann wenigstens dem Hund.
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Marler Zeitung vom 03.07.2010 - Statt Linderung brachte die Medizin Verätzung
Mutter behandelte ihr Baby falsch. Marler Anwalt Hermann: Apothekerin hätte aufklären müssen
Oer-Erkenschwick/Datteln/Marl. Ganz tapfer musste er sein, der kleine Joshua aus Oer-Erkenschwick. Als sich bei ihm im März ein fieser Windelausschlag einstellte, stellte ihm seine Ärztin ein Rezept über Kaliumpermanganat aus. Mit diesem Rezept begab sich seine Mutter in die Apotheke und erhielt dort das Produkt unverdünnt in Granulatform. „Ich kannte mich mit dem Produkt doch nicht aus. Und in der Apotheke hat mir auch keiner gesagt, wie ich damit umzugehen habe. Also habe ich das Granulat mit einem Wattestäbchen aufgetragen. Ich wollte Joshua doch nur helfen“, erklärt die junge Mutter fassungslos. Denn schon nach kurzer Zeit begann Joshua schrecklich an zu Weinen und zu Schreien. Die behandelten Stellen, also der gesamte Intimbereich, hatte sich schwarz verfärbt und war verätzt. Hierzu war es gekommen, weil die Mutter in Unkenntnis, dass das Granulat hätte mit Wasser verdünnt werden müssen, das unverdünnte Granulat auf die betroffenen Stellen aufgetragen hatte. Joshua musste sofort notfallmäßig in der Kinderklinik Datteln und später in verschiedenen Krankenhäusern versorgt werden. Selbst die Vergiftungszentrale in Bonn musste zu Rate gezogen werden. Die Apothekerin weist jede Schuld von sich, denn sie habe sich an das vorgelegte Rezept gehalten und darin war kein Mischungsverhältnis ausgewiesen. Das allerdings durfte Sie nicht, meint der Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (44, Marl). „Die Aushändigung des unverdünnten, hoch ätzenden Granulats war grob fehlerhaft, auch wenn die behandelnde Ärztin das Mischungsverhältnis nicht im Rezept aufgenommen hatte“. Ein Apotheker habe, ungeachtet des Rezeptes, darauf zu achten, dass gefährliche Produkte nicht in unanwendbarer Form an Privatpersonen herausgegeben werden. Im Zweifel müsse Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Denn dann wäre das Fehlen des Mischungsverhältnisses gleich aufgefallen. „Außerdem ist ein Apotheker zu einer umfassenden Aufklärung im Umgang mit dem ausgehändigten Produkt verpflichtet, insbesondere, wenn es sich dabei um ein gefährliches Produkt handelt“ so der Patientenanwalt weiter. Aber auch das sei fehlerhaft unterblieben und nur so kam es letztendlich zur fehlerhaften Anwendung. Wegen der verheerenden Folgen und den starken Schmerzen, die der kleine Joshua erdulden musste, verlangen die Eltern jetzt 25.000,- € Schmerzensgeld von der Apothekerin. Außerdem soll die Apothekerin für alle Folgeschäden einstehen. „Es ist ja noch nicht absehbar, welche Spätschäden bei Joshua zurückbleiben“, erklärt die Mutter. So muss er also weiterhin tapfer sein, der kleine Joshua aus Oer-Erkenschwick.
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Westdeutsche Zeitung vom 01.07.2010 - 19-Jährige verklagt Bethesda
Nach der OP klagt Laura (19) über Schmerzen, doch die Ärzte schicken sie nach Hause. Dann muss sie zur Not-OP.
Mönchengladbach. Der Eingriff war eigentlich Routine. Aus dem Bauchraum sollte ihr ein kleiner Tumor entfernt werden. Zumindest aus Sicht der Ärzte am Bethesda-Krankenhaus. Und auch Laura (19) hatte nach dem Gespräch mit den Ärzten keine Sorge, die Operation über sich ergehen zu lassen.
Der Streitwert in dem Fall liegt bei 69 000 Euro
Doch nach dem ambulanten Eingriff klagt die 19-Jährige über extreme Schmerzen. „Mir wurde gesagt, dass das total normal sei und ich nach Hause gehen kann“, sagt Laura. Zu Hause bricht Laura zusammen. Das Gefühl, als würde ihr jemand den Unterleib zerreißen, wird so unerträglich, dass sie zwei Tage nach der Entlassung zur Not-Op eingewiesen wird – diesmal ins Franziskus-Krankenhaus.
Dort erkennen die Mediziner sofort den Grund für die Schmerzen. „Bei der ersten OP ist die Harnblase zerstört worden. Durch das in den Bauchraum eindringende Urin kam es zum Nierenversagen“, sagt Sabrina Diehl.
Die Rechtsanwältin aus Marl ist auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und vertritt die Gladbacherin. Für ihre Mandantin fordert sie ein Schmerzensgeld vom Bethesda. Streitwert: 69 000 Euro.
Beim ersten Termin im Zivilprozess vor dem Gladbacher Landgericht stellten sich die Bethesda-Anwälte auf den Standpunkt, dass das Krankenhaus ausreichend vor den Risiken der OP gewarnt habe.
„Dieser Argumentation können wir nicht folgen. Zudem verstehen wir nicht, warum das Bethesda nicht reagiert hat, als meine Mandantin über Schmerzen geklagt hat.“ Das Urteil folgt.
mehr zum Thema? Bildzeitung vom 24.06.2010 - Wegen dieser Narbe lief mir der Freund weg
Jetzt verklagt Laura (19) ihre Ärzte
Mönchengladbach - Laura (19) versteht die Welt nicht mehr. Sie ist so ein hübsches Mädchen. Doch dann wurde sei zwei Mal operiert. Folge unter anderem: eine gut zehn Zentimeter lange hässliche Bauchnarbe. Laura:“Da hat sich sogar mein Freund von mir getrennt…“. Gestern saß sie im Saal A 111 des Landgerichts Mönchengladbach. Sie fordert vom Bethesda-Krankenhaus Schadensersatz und Schmerzensgeld. Streitwert 69 000 Euro.
Laura: „Nach der ambulanten Bauchspiegelung und Entfernung eines Tumors hatte ich massive Schmerzen. Doch mir wurde gesagt, das sei normal. Ich wurde entlassen.“
Wenige Tage später musste Laura erneut operiert werden. Diesmal im St. Franziskus-Krankenhaus. Grund: eine Verletzung der Harnblase - offenbar als Folge der ersten OP.
Ärztepfusch? Ja, glauben Laura und ihre Anwältin Sabrina Diehl (28). Laura „Wegen der fehlerhaften Behandlung muss ich nun mit den entstellenden Narben leben. Und eine spätere Schwangerschaft wäre mit großen Risiken verbunden.“ Urteil folgt - Ergebnis offen.
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Marl Aktuell vom 07.06.2010 - „Niemand hat uns gesagt, dass das gefährlich ist“
Frühgeborene starb an Hirnhautentzündung. Marler Arzthaftungsexperte eingeschaltet
Marl/Oberhausen. Kein guter Start: Kaum war die kleine Cemre im Herbst 2007 in einem Oberhausener Krankenhaus zur Welt gekommen, da musste sie auch schon auf die Intensivstation für Frühgeborene. Immerhin, so erklärten die behandelnden Ärzte der jungen Mutter schon nach einigen Tagen, würde sich ihre Tochter trotz der Frühgeburt sehr gut entwickeln. „Schon wenige Tage später wurde meine Tochter als „kerngesund entlassen“, erinnert sich die Mutter. Doch als sich am Abend des 27. Oktober 2007 bei ihrer Tochter hohes Fieber einstellte, begab sie sich sofort wieder ins Krankenhaus. Dort wurde ihr dringlich ein Notfallschein mit der Verdachtsdiagnose einer Hirnhautentzündung mitgegeben. „Niemand hat uns gesagt, dass das lebensgefährlich ist. Wir sollten uns erst am nächsten Tag an meinen Hausarzt wenden“ erzählt die verzweifelte Mutter, die am nächsten Morgen feststellen musste, das ihre Tochter blau angelaufen war und nicht mehr atmen konnte. Sie rief sofort den Notarzt, doch es war zu spät. Trotz aller Bemühungen der Ärzte verstarb Cemre wenig später an der Hirnhautentzündung. „Ich halte das für einen groben Fehler des Krankenhauses“, sagt Patientenanalt Stefan Hermann (44, Marl), Experte für Arzthaftung. Zum einen seien hygienische Mängel zu vermuten, die die Entzündung begünstigt haben und zum anderen habe das Kind mit der Verdachtsdiagnose Meningitis sofort wieder auf der kinderärztlichen Intensivstation aufgenommen werden müssen. „Der Zustand der kleinen Cemre hätte engmaschig kontrolliert werden müssen. Ich bin sicher, dann wäre der Tod des Kindes zu verhindern gewesen.“, so der Patientenanwalt. So aber wurde Cemre gerade mal 21 Tage alt. Jetzt fordern die Eltern Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 135.000 Euro und haben über ihren Anwalt Klage einreichen lassen. „Eine realistische Forderung, aber bei weitem nicht genug, um den Tod eines Kindes gerecht zu werden“, zeigt sich Rechtsanwalt Hermann kämpferisch und verspricht, sich mit ganzer Leidenschaft für die Eltern einzusetzen.
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Marl Aktuell vom 22.05.2010 - Narben entstellen ihren Bauch
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Patientin fordert 300.000 € Schadenersatz
Marl/Wassenberg. Gabriele Jansen aus Wassenberg ist verzweifelt. Und sie ist weit gereist, um sich Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt, nämlich dem Marler Arzthaftungsexperten Stefan Hermann (44, Bild), zu holen. Denn trotzdem die Gutachterkommission der Ärztekammer einen Behandlungsfehler feststellte, wollen die Ärzte ihr kein Schmerzensgeld zahlen. Der Reihe nach: Im Sommer 2006 traten bei Gabriele Hansen erhebliche Beschwerden im gesamten Bauch auf. Ein Krankenhaus vermutete sofort Gallensteine. „Ich brauche mir keine Sorgen machen, in unserem Haus ist noch nie etwas passiert,“ so sei sie in den OP gefahren worden, erinnerte sich Gabriele Jansen. Doch es kam anders. Die Routine-OP wurde zur Notoperation. „Es fehlte die gebotene Sorgfalt, die Verletzung des Hauptgallengangs war vermeidbar. Außerdem wäre sofort eine Überweisung in ein Krankenhaus mit Maximalversorgung nötig gewesen“, erklärte Patientenanwalt Hermann. Es habe nämlich die konkrete Gefahr der Entleerung von Gallenflüssigkeit in den Bauchraum bestanden. So kam es dann auch. „Das waren unsagbare Schmerzen“, sagte Gabriele Jansen. Sie musste noch drei weitere Operationen erdulden, weil der Gallengang letztendlich abgerissen war. Zudem führte der operative Eingriff, den die Gutachter bereits als fehlerhaft werteten, zu einer Schädigung der Leber. Die einst sportliche Frau kann nicht einmal mehr Rad fahren. Und große Narben entstellen ihren Bauch. Jetzt kümmert sich der Marler Rechtsanwalt Hermann als Spezialist für Arzthaftungsrecht um Schadenersatz und Schmerzensgeld. „Wegen der schwerwiegenden Beeinträchtigung und weil trotz des Gutachtens noch immer keine Entschädigung geleistet wurde, bin ich sicher, dass ich den vorläufige mit 300.000 € bezifferte Anspruch durchsetzen kann“, zeigt sich Hermann kämpferisch.
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Marl Aktuell vom 15.05.2010 - 8.000,- € für Narbe am Bauch
Patientenanwalt Stefan Hermann weist Behandlungsfehler nach.
Dorsten / Bottrop / Marl. Manchmal schlägt das Schicksal schon in den ersten Stunden des Lebens zu. So auch bei der kleinen Bedia aus Dorsten. Sie erblickte am Nicolaus-Tag 2007 im Elisabeth-Krankenhaus in Dorsten das Licht der Welt. „Wir waren überglücklich“, erinnert sich ihre Mutter.
Doch dieses Glück währte nicht lange. Bedia erbrach sich ständig und nahm in nur einem Monat rund ein Kilo ab, wog nur noch 2.685 Gramm. Da ein Gewichtsverlust in diesem Umfang für ein Neugeborenes lebensgefährlich werden kann, wurde Bedia im Marienhospital Bottrop aufgenommen.
Als die Ärzte dort erfuhren, dass Bedias achtjähriger Bruder Malik an einer Magenverengung litt, seien sie davon ausgegangen, dass auch Bedia unter gleichen Erkrankungen leide. Denn diese sei erblich.
Die Operation war überflüssig
Da es keine Magenverengung war.
„Eine folgenschwere Annahme“, so der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (44), der sich mit der Sache befassen musste.
Ohne weitere Untersuchungen sei eine völlig überflüssige Operation (Pyloromatomie) vorgenommen worden. Da sich die kleine Bedia aber weiter erbrach, wurde sie in das Evangelische Krankenhaus Oberhausen überwiesen. Dort wurde festgestellt, dass keine Magenverengung vorlag, sondern lediglich eine Membrane defekt war, die in einer weiteren Operation entfernt werden konnte. Deren Schädigung war der Grund, warum Speisen nicht in den Magen gelangen und Bedia diese wieder erbrach.
Bei entsprechender Untersuchung habe dies rechtzeitig festgestellt werden und die erste Operation unterbleiben können, so Hermann. „Das Vorgehen des Krankenhauses halte ich für grob fehlerhaft“, entrüstet sich der Patientenanwalt. „ Immerhin sind zwei große entstellende Narben auf dem Bauch des Kindes zurück geblieben, die bei sofortiger richtiger Behandlung wesentlich kleiner gewesen wären“.
Nachdem ein vom Landgericht Essen (1 O 144/08) hinzugezogener Gutachter einen Behandlungsfehler bestätigte, einigten sich die Parteien jetzt auf ein Schmerzensgeld von 8.000,- €. „Bedenkt man, dass Bedia ohnehin Narben davon getragen hätte, so ist das ein großer Erfolg“, so Hermann zufrieden.
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Freizeit Spass vom 28.04.2010 - Meine Frauenärztin soll endlich für das Leiden unserer kleinen Lana büßen
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Sie hatte sich so sehr auf ihr erstes Kind gefreut. Als Claudia K. das Strampeln ihres Babys im Mutterleib vermisste, alarmierte sie ihre Gynäkologin. Die winkte nur ab. Einfach fatale Entscheidung - das Baby kam behindert zur Welt.
Vorsichtig hebt Claudia K. (25) ihre Tochter Lana auf ihren Schoß. Sie streichelt das Mädchen, blickt ihm in die Augen: „Wir lieben dich über alles“, sagt die junge Mutter - auch wenn sie genau weiß, dass Lana ihre Liebe nie auf die gleiche Art erwidern wird.
Unverständnis. Lana kam mit sechs Fingern an jeder Hand, drei Nieren, einer fehlenden Ohrmuschel und einem Herzfehler zur Welt. „All das will meine damalige Frauenärztin während der Schwangerschaft-Untersuchung nicht bemerkt haben“, so die 25-Jährige aus dem Ruhrgebiet.
Und weil Lana auch an einem Gendefekt leidet, behindert ist und weder alleine essen noch sich fortbewegen kann, klagen ihre Eltern jetzt gegen die Medizinerin. „Lana soll ein gutes Leben ohne Sorgen haben.“ Darin ist sich Claudia und ihr Mann Dennis (27) einig. Und: „Meine Frauenärztin soll endlich für das Leid unserer kleinen Lana büßen“, sagen sie nicht ohne Zorn.
Rückblick. Lana war ein Wunschkind, das erste des Paares. „Wir haben im Bekanntenkreis eine Familie, deren Kind mit zu wenig Sauerstoff zur Welt kam und deshalb schwer behindert ist. Das wollten wir unter allen Umständen vermeiden“, erzählt Claudia. Um sicherzugehen, dass ihr Kind gesund zur Welt kommen würde, verlangte sie nach jeder nur möglichen Untersuchung.
Abgeschmettert. doch bei ihrer Frauenärztin stieß sie auf taube Ohren. Claudia: „Sie sagte: Das brauchen Sie nicht. Sie sind eine junge Frau.“ Auch als Claudia über ihren ständig kalten Bauch klagte, wiegelte die Gynäkologin ab. Selbst, dass das Baby nicht strampelte ließ sie kalt.
Schrecken. Nur Tage vor der geplanten Geburt dann der Schock. Die Frauenärztin stellte Unregelmäßigkeiten bei den Herztönen des Ungeborenen fest. Claudia: „Sie sagt, ich soll am Nachmittag wiederkommen.“
Not. Die junge Frau entschied sich anders, ging direkt ins Krankenhaus. Ein Spezialist erkannte Lanas Missbildungen. Das Baby wurde per Kaiserschnitt geholt und sofort am Herz operiert.
Gerechtigkeit. Jetzt fordern die Eltern durch Patientenanwalt Stefan Hermann (44) aus Marl über eine Million Euro Schmerzensgeld und Rente für Ihre Tochter. Die hat inzwischen einen kleinen Bruder: „Er heißt Devin und ist gesund.“
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Freizeit Spass vom 28.04.2010 - Kaiserschnitt verwehrt! Auch Maxim kam behindert zur Welt
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Über 30 Stunden lag Valentina M (33, F.) aus Menden (NRW) in den Wehen. Die Fruchtblase war bereits geplatzt, doch ein Kaiserschnitt wurde ihr verweigert. Als die Ärzte Sohn Maxim per Dammschnitt aus dem Geburtskanal befreiten, war er tot, musste wiederbelebt werden. Die Ärzte gaben ihm keine Überlebenschancen. Heute ist Maxim 6 Jahre alt und stark behindert. Die Eltern fordern 1,17 Mio. Rente und Schmerzensgeld.
Anmerkung: Vertreten wird Maxim von dem Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl.
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Marl Aktuell vom 10.04.2010 - Frauenärztin auf Millionen verklagt
Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann vertritt die zweijährige Lana aus Herten
Marl/ Herten/ Recklinghausen. So wie viel junge Frauen, wünschte sich auch Claudia K. (25) aus Herten ein Kind. Umso größer war die Freude, als sei erfuhr, dass sie schwanger war. Immer wieder bestätigte ihre Recklinghäuser Frauenärztin, dass alles „in Ordnung“ sei. Doch dann brachte sie ein schwerst behindertes Kind zur Welt. „Die Tragik liegt darin, dass die Ärztin alle ergänzenden Untersuchungen, nach denen meine Mandantin gefragt hatte und die sie sogar selbst bezahlen wollte, immer wieder abgelehnt hat“, erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann (44, Marl), der nun für Lana Klage eingereicht hat. Claudia und Ihr Mann hatten sich vor der Schwangerschaft umfassend informiert und sich sogar Gedanken darüber gemacht, was sie im Falle einer Behinderung ihres Kindes tun würden. „Natürlich ist das eine sehr schwere Frage. Wir lieben unsere Lana jetzt so wie sie ist. Aber weil wir selbst noch so jung waren, waren wir uns einig, dass wir eine Abtreibung vorgenommen hätten, wenn wir zu Beginn der Schwangerschaft gewusst hätten, dass unser Kind schwer behindert sein würde“, erklärt die junge Mutter. Dass die Behinderung von der Frauenärztin schon frühzeitig vorhersehbar war, da ist sich Rechtsanwalt Hermann als Spezialist für Arzthaftungsrecht sicher. Doch diese reagierte nicht. Selbst zwei Tage vor der Geburt sei die Ärztin sich sicher gewesen, dass „alles normal“ sei, obwohl das CTG bereits auffällig gewesen sei. „Doch noch am gleichen Tag wurde im Krankenhaus festgestellt, dass Lana behindert ist“, schluchzt die junge Mutter. Ihr Kind wurde mit vielen Fehlbildungen geboren und musste sich sofort einer schweren Herzoperation unterziehen. „Die kleine Lana wird ihr Leben lang in einer Art und Weise behindert sein, wie es schwerer nicht vorstellbar ist“ erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann. Das rechtfertige die in die Millionen gehenden Ansprüche, immerhin läge ein grober Behandlungsfehler vor. Nun muss das Gericht entscheiden.
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Dattelner Woche vom 08.04.2010 - „Wenn es um Kinder geht, kenne ich kein Pardon“
Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann erneut mit brisantem Fall beauftragt
Marl/ Oberhausen. Kein guter Start: Kaum war die kleine Cemre im Herbst 2007 in einem Oberhausener Krankenhaus zur Welt gekommen, da musste sie auch schon auf die Intensivstation für Frühgeborene. Immerhin, so erklärten die behandelnden Ärzte der jungen Mutter schon nach einigen Tagen, würde sich ihre Tochter trotz der Frühgeburt sehr gut entwickeln. „Schon wenig später wurde meine Tochter als „kerngesund“ entlassen“, erinnert sich die Mutter. Doch als sich am Abend des 27.10.2007 bei ihrer Tochter hohes Fieber einstellte, begab sie sich sofort wieder ins Krankenhaus. Dort wurde ihr lediglich ein Notfallschein mit der Verdachtsdiagnose einer Hirnhautentzündung mitgegeben. „Niemand hat uns gesagt, dass das lebensgefährlich ist. Wir sollte uns erst am nächsten Tag an meinen Hausarzt wenden“ erzählt die verzweifelte Mutter, die am nächsten Morgen feststellen musste, dass ihre Tochter blau angelaufen war und nicht mehr atmen konnte. Sie rief sofort den Notarzt, doch es war zu spät. Trotz aller Bemühungen der Ärzte verstarb Cemre wenig später an der Hirnhautentzündung. „Ich halte das für einen groben Fehler des Krankenhauses“ sagt Patientenanwalt Stefan Hermann (44, Marl), Experte für Arzthaftung. Zum einen sein hygienische Mängel zu vermuten, die die Entzündung begünstigt haben und zum anderen habe das Kind mit der Verdachtsdiagnose Meningitis sofort wieder auf der kinderärztlichen Intensivstation aufgenommen werden müssen. „Der Zustand der kleinen Cemre hätte engmaschig kontrolliert werden müssen. Ich bin sicher, dann wäre der Tod des Kindes zu verhindern gewesen.“, so der Patientenanwalt. So aber wurde Cemre gerade mal 21 Tage alt. Jetzt fordern die Eltern Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 135.000,- € und habe über ihren Anwalt Klage einreichen lassen. „Eine realistische Forderung, aber bei weitem nicht genug, um den Tod eines Kindes gerecht zu werden“, zeigt sich Rechtsanwalt Hermann kämpferisch und verspricht sich mit ganzer Leidenschaft für die Eltern einzusetzen.
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Waltroper Woche vom 27.03.2010 - Schon wieder eine Millionenklage nach Behandlungsfehler im Vest
Der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann vertritt die zweijährige Lana aus Herten
Marl/Herten/Recklinghausen. Claudia K. aus Herten war noch jung, gerade mal 25 Jahre alt, als sie mit Lana schwanger wurde. „Nie werde ich den 20.11.2006 vergessen“, sagt sie, „den Tag, an dem mir meine Frauenärztin mitteilte, dass ich endlich schwanger war“. Leider ist das nicht das einzige Datum, an das sich Claudia erinnert. Denn trotzt der vielfachen Bestätigungen ihrer Recklinghäuser Frauenärztin, dass alles „gut und normal“ sei, brachte sie ein schwerst behindertes Kind zur Welt. „Die Tragik liegt darin, dass obwohl Lanas Mutter immer wieder nach ergänzenden Untersuchungen fragt und sogar angeboten hatte, diese selbst zu bezahlen, solche Untersuchungen von der Ärztin immer wieder abgelehnt wurden“, erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann (44, Marl), der nun für Lana Klage eingereicht hat. Claudia und ihr Mann hatten sich vor der Schwangerschaft umfassend informiert und sich sogar Gedanken darüber gemacht, was sie Falle einer Behinderung ihres Kindes tun würde. „Natürlich ist das eine sehr schwere Frage. Wir wünschten uns doch so sehr ein Kind. Und natürlich lieben wir Lana jetzt so wie sie ist. Aber weil wir selbst noch so jung waren, waren wir uns einig, dass wir eine Abtreibung vorgenommen hätten, wenn wir zu Beginn der Schwangerschaft gewusst hätten, dass unser Kind schwer behindert sein würde“, erklärt die junge Mutter. Dass ein solcher Fall vorlag, da ist sich Rechtsanwalt Hermann als Spezialist für Arzthaftungsrecht sicher. „Bereits zwischen der 15. und der 17. Schwangerschaftswoche gab es Auffälligkeiten. Zu diesem Zeitpunkt wäre ein Schwangerschaftsabbruch noch möglich gewesen“, erklärt er. Noch zwei Tage vor der Geburt am 14.07.2007 sei die Ärztin sich sicher gewesen, dass „alles normal“ sei, obwohl das CTG bereits auffällig gewesen sei. Claudia habe nachmittags noch einmal wiederkommen sollen. Diese begab sich aber sofort ins Krankenhaus. „Dort konnten die Ärzte sofort, noch vor der Geburt feststellen, dass Lana behindert ist“, schluchzt die junge Mutter. Ihr Kind wurde mit multiplen Fehlbildungen, unter anderem mit sechs Fingern je Hand, drei Nieren und einem Herzfehler geboren. Lana musste sich sofort einer schweren, sechsstündigen Herzoperation unterziehen. „Die kleine Lana wird ihr Leben lang in einer Art und Weise behindert sein, wie es schwerer nicht vorstellbar ist“ erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann. Das rechtfertigt die in die Millionen gehenden Ansprüche. Neben einem Schmerzensgeld von 600.000,- Euro verlangt er eine monatliche Rente in Höhe von 600,- Euro und eine Entschädigung für den Versorgungsmehraufwand. „Ich vertrete sehr oft schwerst behinderte Kinder und deren Eltern. Jeder Fall ist tragisch. Hier allerdings wurden trotzt der Forderung nach weitergehenden Untersuchungen die gebotenen Befunde nicht erhoben. Das ist ein grober Behandlungsfehler“, so der Experte, der verspricht, leidenschaftlich für die Ansprüche der kleinen Lana und später für die der Eltern einzustehen.
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Auf einen Blick v. 25.03.2010 - "Ich sollte nur eine Spritze bekommen - jetzt bin ich gelähmt"
Ich sollte nur eine Spritze bekommen – jetzt bin ich gelähmt
Kaum mehr als ein Jahr ist es her, da stand die 40-Jährige aus Haltern am See in Westfalen mit beiden Beinen fest im Leben. Tatkräftig schmiss sie den Haushalt, organisierte das Familienleben, verdiente Geld als Kantinenkraft. Heute haben Trauer und Schwermut von der einst so lebenslustigen Frau Besitz ergriffen. Schmerzhaft erinnert sich Andrea Dittrich an die Wintertage, die ihr Leben veränderten. „Es war im Dezember 2008, als ich heftige Magenschmerzen bekam.“ Tagelang konnte sie kaum etwas essen, nahm stark ab. Auf Hilfe hoffend ließ sie sich ins St. Sixtus-Hospital in Haltern einliefern. Der Beginn eines langen Leidensweges.
„Die Ärzte haben meine Beschwerden zunächst überhaupt nicht ernst genommen“, erzählt Andrea Dittrich: „Erst neun Tage nach meiner Einlieferung fand die erste richtige Untersuchung statt.“ Zu diesem Zeitpunkt war ihr Bauch kürbisgroß angeschwollen. Doch statt eine Darmspiegelung durchzuführen, entschieden sich die Ärzte am Freitag, dem 16. Januar, ihre Patientin nach Hause zu schicken. Die lapidare Begründung: „Sie sagten mir, dass sie nicht mehr weiterwüssten“, so Andrea Dittrich. Deshalb sollte sie am darauf folgenden Montag entlassen werden. Doch dann kam alles anders: Wegen ihrer schlechten Blutwerte entschieden sich die Ärzte kurzfristig, eine Leber-Punktion durchzuführen. „Danach hat meine Frau zwei Tage lang vor Schmerzen geschrien“, berichtet Andrea Dittrichs Ehemann Reinhard (46) immer noch erschüttert. Doch erst als sie kaum noch ansprechbar war, handelten die Mediziner. „Auf einmal stellten die fest, dass Andrea innere Blutungen hatte“, so Reinhard Dittrich. „Da wurden sie ganz hektisch, brachten sie sofort in den OP-Saal zu einer Notoperation.“
Denn in Wahrheit hatte Andrea Dittrich einen lebensbedrohlichen Darmverschluss. Die Schmerzen nach der OP wurden mit einer Rückenmarkspritze behandelt. „Dabei muss etwas schiefgegangen sein, denn ich spürte meine Beine nicht mehr“, sagt Andrea Dittrich. Es handele sich um eine „leichte rechtsseitige Beinschwäche“, heißt es im Entlassungsbericht. Lähmungserscheinungen? Die würde sich die Patientin nur einbilden. Dass sie aber alles andere als eine Simulantin ist, belegen Untersuchungen an der Uni-Klinik Bochum. Diagnose: Querschnittslähmung nach der Rückenmarkspritze! Die junge Frau geschockt: „Es war doch nur eine Spritze – jetzt bin ich gelähmt!“
Nun kämpft sie mit ihrem Anwalt Stefan Hermann um Gerechtigkeit. Der Experte für Medizinrecht: „Wir haben das Krankenhaus auf 993 000 Euro verklagt.“ Die Klinik schweigt zu den Vorwürfen, fand auch kein Wort des Bedauerns. Andrea Dittrich verbittert: „Die Ärzte haben mein Leben zerstört. Und dann stempeln sie mich noch als Simulantin ab – das tut einfach unheimlich weh!“
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Bildzeitung vom 11.03.2010 - Meine OP ging ins Auge!
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Dortmund - Ein bildhübsches Mädchen schaut in die Kamera. Erst auf den zweiten Blick wird klar: Ihr linkes Auge will nicht so, wie sie es will. Die linke Pupille bleibt stehen, wenn sie den Kopf dreht.
Janina G. sitzt traurig auf ihrem Bett, ist verzweifelt. Im September 2007 war sie beim Augenarzt zur Routineuntersuchung. Die Berufsschülerin zu Bild: „Der Augenarzt hat gesagt, ich würde leicht schielen und deshalb wohl Probleme beim Führerschein bekommen.“ Auf seinen Rat hin lies sich Janina aus Oer-Erkenschwick im September 2008 in einer Essener Augenklinik operieren. Ein Schritt, der ihr ganzes Leben auf einen Schlag veränderte. Weil mal wieder Ärzte krass pfuschten?
Janina: „Bei der Operation wurde der Muskel des linken Auges gekürzt. Wenn ich jetzt den Kopf bewege, bleibt mein Auge in einer Ecke stehen. Ich sehe Doppelbilder und mir wird ständig schwindelig. Jetzt kann ich keinen Führerschein machen, muss ständig begleitet werden.“
Janinas Familie hilft ihr, wo es nur geht. Sie ist nicht mobil und ständig auf andere Menschen angewiesen. In die Disko geht sie seit der Operation kaum noch. Zu groß sind Verunsicherung und Scharm. Nun verklagt die angehende Kinderpflegerin das Krankenhaus. Patientenanwalt Stefan Hermann (46, Marl) vertritt sie, erklärte BILD: „Meine Mandantin ist durch die Operation stark eingeschränkt. Wir fordern 35.000,00 € Schmerzensgeld.“ BILD konfrontierte die Klinik mit den Vorwürfen. Ein Sprecher: „Wir können zu dem Fall nichts sagen. Die Patientin hat uns nicht von der Schweigepflicht entbunden. Dies ist ein laufendes Verfahren."
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Mendener Zeitung vom 10.03.2010 - Millionenklage für schwerstbehinderten Jungen
Patientenanwalt Stefan Hermann fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen angeblicher Versäumnisse bei Maxims Geburt. Heute knapp Sechsjähriger muss im Kinderzimmer beatmet und künstlich ernährt werden – Medizinischer Dienst sah keine Fehler
Menden/Iserlohn. 1,17 Millionen Euro an Schmerzensgeld und Schadensersatz will der Marler Rechtanwalt und Experte für Arzthaftung Stefan Hermann für den fast sechsjährigen Maxim aus Menden erstreiten. Der Junge ist seit seiner Geburt voll pflegebedürftig, der kann nicht sprechen, nicht laufen, ist blind, geistig voll behindert und muss ständig beatmet werden. Für diesen Zustand sieht der Anwalt das Bethanien-Krankenhaus in Iserlohn in der Verantwortung, weil bei Maxims Geburt 2004 angeblich Fehler gemacht worden seien. Stefan Hermann hatte den Fall bereits im Herbst 2008 bekannt gemacht (wir berichtete), jetzt hat er die Klageschrift beim Landgericht Hagen eingereicht.
Dabei geht es zunächst darum, für seinen kleinen Mandanten Prozesskostenhilfe zu bekommen. Maxims Vater ist Lagerarbeiter, die Mutter zuhause, die Eltern leben mit Maxim und gesunderen jüngeren Zwillingen in einer Fünf-Zimmer- Wohnung. Die Familie pflegt Maxim an Nachmittagen und Abenden selbst, morgens und nachts sind Schwestern eines Pflegedienstes in der Wohnung nahe der Anne-Frank-Schule.
Nachdem die Rechtsschutzversicherung der Familie eine Begleitung des anstehenden Prozesses abgelehnt hat – hierzu läuft noch ein Berufungsverfahren -, könnten die Betroffenen das Geld für den Prozess nicht aufbringen. Um es vom Staat zu bekommen, war die komplette Klageschrift anzufertigen. Das Gericht prüft für die Gewährung der Prozesskostenhilfe jetzt nicht nur die Erfolgsaussichten der Klage, sondern bewertet auch, ob die Höhe der Forderungen berechtigt ist. Die Klageschrift wurde auch der Klinik zugestellt, die die Verwaltungsleitung dort gestern bestätigte. Man könne nichts dagegen tun, wenn jemand Rechtsmittel ausschöpfen wolle, hieß es. Zum Verfahren selbst gab das Krankenhaus keine Stellungnahme ab.
Anwalt Hermann geht indes davon aus, dass es ganz sicher zu einem Verfahren kommen wird, weil nur darin all die Gutachten beauftragt werden können, die letztendlich Schuld oder Unschuld belegen könnten. Dieser Umstand reiche üblicherweise für die Prozesskostenhilfe aus.
Ob es im März 2004 Fehler im Bethanien-Krankenhaus gegeben hat, muss dann das Verfahren zeigen. Wie berichtet, hatte der Medizinische Dienst die Abläufe bei der Geburt auf Anfrage von Maxims Krankenkasse vor Jahren schon einmal untersucht und offenbar keine Fehler gefunden. Anwalt Stefan Hermann dagegen kritisiert, die Klinik habe lange keine künstliche Geburt eingeleitet, nachdem die Fruchtblase um 8 Uhr geplatzt war, aber keine Wehen einsetzten. Erst um 23 Uhr hätte es die ersten Wehen gegeben. In der Nacht habe die Mutter, die dafür das Wahlrecht hat, dann um einen Kaiserschnitt gebeten, doch sei darauf nicht eingegangen worden. Vater und Mutter hätten stattdessen vor der vaginalen Geburt um 14 Uhr viel Zeit ohne Arzt oder Hebamme verbracht – für Hermann sind das „Behandlungsfehler und ein unzureichendes Geburtsmanagement“. Für Maxim und seine Familie will der Marler Jurist jetzt 600 000 Euro Schmerzensgeld, eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von 600 Euro monatlich sowie Ersatzleistungen für den Versorgungsmehraufwand und den Verdienstausfall der Eltern erreichen. Die Eltern haben nach eigenen Angaben nicht in erster Linie das Geld im Blick, sondern die damit verbundene Möglichkeit, aus eigener finanzieller Kraft für ihren Jungen das zu kaufen, was er braucht. Bisher hätten sie um die teuren Spezialgeräte, dir ihr Kind benötigt, meist erst mit den Krenkenkassen lange kämpfen müssen.
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Marl Aktuell vom 06.03.2010 - 350.000,00 € für „stille Geburt“ Eltern vertrauen auf Marler Anwalt
Marl/ Münster. Jeromè Elias sollte er heißen, der erste Sohn der 23-jährigen Mandy S. aus Münster. Ein Name, der für Schönheit und Stärke steht. Nur wurde daraus nichts, Jeromè Elias wurde tot geboren. Dabei hatte sich Mandy S. genau an die Anweisungen der Ärzte gehalten. „Nachdem eine Risikoschwangerschaft festgestellt worden war, habe ich mich geschont und jeden Kontrolltermin gewissenhaft wahrgenommen“, sagt die junge Frau. Sämtliche Untersuchungsergebnisse waren normal und die Schwangerschaft verlief ohne Komplikationen. Am 11.09.2009 platzte ihre Fruchtblase und sie begab sich in ein Münsteraner Krankenhaus. Dort wurde festgestellt, dass das Fruchtwasser grün verfärbt war, das Kind nicht optimal lag und das CTG auffällig war. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte meiner Mandantin ein Kaiserschnitt angeboten werden müssen, was aber nicht geschah“ erklärt der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann (44). Stattdessen versuchten es die Ärzte mit einer Geburtszange. „Ein grober Fehler“, meint der Spezialist für Arzthaftung. Denn zum einen habe Mandy S. nicht in die Verwendung der Zange eingewilligt und zum anderen habe die Lage des Kindes dagegen gesprochen. So musste schließlich doch ein Kaiserschnitt durchgeführt werden. „Zu spät“, so Hermann. Denn die Zeit zwischen dem Entschluss zum Kaiserschnitt und der Entbindung, die sogenannte E-E-Zeit, sei viel zu lang gewesen. So kam es dann zu einer „stillen Geburt“. nachdem die Ärzte 10 Minuten lang vergeblich versucht hatten Jeromè Elias zu reanimieren, konnten sie nur noch den Tod des Kindes feststellen. „Der Eingriff mit der Geburtszangen führte zu Schäden am Kopf und letztlich zum Tod“, erklärte der Patientenanwalt. Jetzt fordert er für die Eltern insgesamt rund 350.000,00 € Schmerzensgeld.
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Waltroper Woche vom 06.03.2010 - "Ein Schaden, wie er kaum schlimmer vorstellbar ist"
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Schwerst behindertes Kind fordert 1,2 Millionen Schmerzensgeld
Marl / Iserlohn. „Wir haben uns so sehr auf die Geburt unseres ersten Kindes gefreut“, sagen Valentina und Victor M. aus Menden. Schon lange hatten sie sich ein Kind gewünscht. Und als es nicht klappen wollte, führte eine künstliche Befruchtung zum Erfolg. Endlich schwanger! In einem Iserlohner Krankenhaus sollte ihr Sohn Maxim zu Welt kommen und eine kleine, Glückliche Familie gegründet werden. Doch es kam alles ganz anders. Statt Familienglück nur Kummer und ein Rechtsstreit, der sich lange hinziehen kann. Denn Maxim, inzwischen sechs Jahre alt, ist schwerst behindert. „Für meine Mandanten mache ich vorerst rund 1,2 Millionen Euro geltend. Der tatsächliche Schaden ist wesentlich höher“ erklärt der bekannte Marler Spezialist für Arzthaftung, Stefan Hermann (44), der die Eltern vertritt und bereits viele schwerst geschädigter Kinder und deren Eltern erfolgreich vertreten hat. „Hier liegt ein Fall einer Schädigung vor, wie sie schlimmer kaum vorstellbar ist“, rechtsfertigt er die Höhe der Forderung. Denn Maxim ist voll pflegebedürftig, kann nicht sprechen, nicht laufen, ist blind, wird voll beatmet. Auch geistig ist er voll behindert. „Er wird niemals ein normales Leben führen können“, schluchzt Valentina M. verzweifelt. Was war geschehen? Etwa eine Woche vor dem errechneten Geburtstermin, am 15.03.2009 erblickte Maxim das Licht der Welt, nachdem die Mutter am Vortag um 8.00 Uhr die Fruchtblase geplatzt war. Da aber keine Wehentätigkeit einsetzte, handelte es sich um einen vorzeitigen Blasensprung. „Wegen der Gefahr einer Infektion muss in einem solchen Fall sofort eine künstliche Geburt per Kaiserschnitt eingeleitet werden“, erklärt der Patientenanwalt. Das geschah jedoch nicht, obwohl die Mutter mehrfach hierum gebeten hatte. Erst 30 Stunden nach dem Blasensprung kam es zur Geburt.“ Für mich ganz klar ein Fehler im Geburtsmanagement. Unabhängig von der medizinischen Notwenigkeit, muss der Wunsch der Mutter nach einem Kaiserschnitt akzeptiert werden!“, entrüstet sich Hermann. Durch diese Verzögerung ist der kleine Maxim jetzt 100% behindert und für den Rest seines Lebens voll pflegebedürftig. „Ich bin zuversichtlich, dass ich die geltend gemachten Ansprüche durchsetzen werde. Doch liegt die Tragik darin, dass auch der größte Betrag niemals eine wirkliche Entschädigung für das beschwerliche Leben eines schwerst behinderten Kindes oder seiner Eltern sein kann.“, erklärt der sympathische Jurist. „Wir sind froh, dass wir in Herrn Rechtsanwalt Hermann nicht nur einen fachlichen Kompetenten, sondern auch sehr mitfühlenden Anwalt gefunden haben, der uns ganz toll unterstützt. Endlich haben wir wieder Hoffnung“ sind sich Valentina und Victor M. einig und hoffen, dass der Prozess bald beginnt.
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Waltroper Woche vom 27.02.2010 - Ärztin wird selbst Opfer eines Behandlungsfehlers
Wenn Patienten Opfer von Behandlungsfehlern werden ist das immer tragisch. Wenn eine Zahnärztin von einem Augenarzt falsch beraten wird und dadurch ihre Existenz verliert, ist das bitter. Doch genau so ist es einer Waltroper Zahnärztin ergangen. Als sich bei ihr eine Sehschwäche einstellte, wandte sie sich an einen Recklinghäuser Augenarzt. Dieser riet ihr zu einer Laser-Behandlung und erklärte, es bestünde nicht das geringste Risiko. „Dass Ärzte zuweilen ihre Patienten falsch aufklären ist mir aus meiner täglichen Praxis nur zu bekannt. Dass Ärzte sich aber auch untereinander nicht richtig verständigen ist schon delikat“, meint der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann, der die Zahnärztin vertritt. Dass die Beratung unzutreffend und ein sehr großes Risiko gegeben war, ergibt sich aus dem jetzt eingetretenen Schaden. Die Ärztin ist auf einem Auge blind und wird ihre Praxis schließen müssen, steht jetzt vor dem aus. Ein Millionenschaden. „Wäre sie richtig aufgeklärt worden, so hätte sie sich nicht operieren lassen“, erklärte der Patientenanwalt. Die Krux an der Sache: Das Gericht hat angenommen, dass die Zahnärztin auch für eine Augen-OP ausreichende medizinische Kenntnis habe, um die Risiken zu kennen und wies die Klage zurück. „Ich halte das Ergebnis für falsch. Jeder Patient, auch wenn er selbst Arzt ist, muss so aufgeklärt werden, dass er die Risiken, die er eingeht versteht. Das war hier nicht der Fall“, so Rechtsanwalt Hermann. Als nächstes will der Experte eine Duisburger Klinik in die Verantwortung nehmen, die an der Behandlung beteiligt war und zeigt sich kämpferisch: „Meine Leidenschaft gilt der Hilfe von Patienten. Darum werde ich kämpfen“.
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